AGB
Inhaltsverzeichnis
- § 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
- § 2 Widerrufsrecht
- § 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- § 3a Leasing und Finanzierung
- § 4 Eigentumsvorbehalt
- § 5 Lieferung und Lieferfristen
- § 6 Gefahrübergang und Versandrisiko
- § 7 Montage, Aufstellung und Inbetriebnahme
- § 8 Gewährleistung
- § 9 Garantien
- § 10 Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzung
- § 11 Vandalismus, Diebstahl und Missbrauch
- § 12 Rücktritt, Storno und Sonderanfertigungen
- § 13 Einlösung von Geschenkgutscheinen
- § 14 Datenschutz und Datenverarbeitung
- § 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- § 16 Salvatorische Klausel
- § 17 Alternative Streitbeilegung
- § 18 Schriftform und Textform
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verkauf, die Lieferung, die Montage, die Aufstellung, die Inbetriebnahme sowie über Service-, Reparatur- und Ersatzteilleistungen von Automaten und Zubehör zwischen SchoberAutomaten (nachfolgend „Verkäufer") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde"). Sie gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), sofern nicht in diesen AGB ausdrücklich zwischen Unternehmern und Verbrauchern unterschieden wird.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
(2) Angebote und Leistungsbeschreibungen
Die im Online-Shop, in Katalogen, Preislisten, Angeboten oder sonstigen Unterlagen des Verkäufers dargestellten Produkte und Leistungen stellen keine rechtlich bindenden Angebote, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Technische Änderungen, handelsübliche Abweichungen sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, soweit diese die vertraglich vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.
(3) Vertragsschluss
Der Kunde gibt durch Abgabe einer Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst zustande durch:
- eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder
- die Auslieferung der Ware oder
- den Beginn der Leistungserbringung.
Der Verkäufer ist berechtigt, Bestellungen innerhalb einer angemessenen Frist anzunehmen oder abzulehnen. Bei Leasingverträgen zusätzlich mit positivem Ergebnis der Bonitätsprüfung gemäß § 3a. Jeder Vertrag steht unter dem Vorbehalt der endgültigen schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Verkäufer. Mündliche Abreden, Zusagen oder Bestellannahmen begründen keinen Anspruch auf Vertragsschluss, solange keine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt.
(4) Sonderanfertigungen und Konfigurationen
Bei individuell konfigurierten Automaten, Sonderanfertigungen oder auf Kundenwunsch angepassten Leistungen kommt der Vertrag erst mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande. Änderungen nach Vertragsschluss bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
(5) Speicherung des Vertragstextes
Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert. Verbraucher erhalten die Bestelldaten sowie diese AGB in Textform. Unternehmern wird empfohlen, den Vertragstext eigenständig zu sichern.
§ 2 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht, insbesondere zu Voraussetzungen, Fristen und Rechtsfolgen, ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung des Verkäufers. Diese ist dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt und jederzeit auf der Website des Verkäufers abrufbar.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Preise
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Verbrauchern enthalten die Preise die gesetzliche Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Zusätzliche Leistungen, insbesondere Montage, Aufstellung, Inbetriebnahme, Service-, Reparatur- oder Sonderleistungen, sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht im Kaufpreis enthalten und werden gesondert berechnet.
(2) Versand-, Liefer- und Nebenkosten
Anfallende Versand-, Liefer-, Verpackungs- oder sonstige Nebenkosten werden dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs bzw. im Angebot gesondert ausgewiesen oder mitgeteilt. Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands können zusätzliche Kosten (z. B. Zölle, Steuern, Gebühren) anfallen, die vom Kunden zu tragen sind.
(3) Zahlungsarten
Dem Kunden stehen die im Bestellprozess oder im Angebot jeweils ausgewiesenen Zahlungsarten zur Verfügung. Der Verkäufer behält sich vor, einzelne Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen.
(4) Fälligkeit und Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis mit Vertragsschluss fällig. Bei Lieferung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Bei Unternehmern ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder Zahlung gegen Vorkasse zu verlangen, insbesondere bei Sonderanfertigungen oder größeren Auftragsvolumina.
(5) Zahlungsverzug
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Verbrauchern werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Gegenüber Unternehmern werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegenüber Unternehmern ist der Verkäufer berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.
(6) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(7) Teilzahlungen und Leistungsverweigerungsrecht
Der Verkäufer ist berechtigt, bei teilweiser Zahlung oder Zahlungsverzug weitere Leistungen, insbesondere Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme, bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
§ 3a Leasing und Finanzierung
(1) Leasingangebote
Sofern der Verkäufer Leasingoptionen anbietet, erfolgt die Bereitstellung ausschließlich auf Basis einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Ein Anspruch auf Abschluss eines Leasingvertrages besteht nicht. Art, Umfang und Konditionen des Leasings ergeben sich aus dem jeweiligen Leasingvertrag.
(2) Bonitätsprüfung
Der Abschluss eines Leasingvertrages setzt die Zustimmung des Kunden zur Durchführung einer Bonitätsprüfung voraus. Der Kunde erklärt sich durch Auswahl der Zahlungsart „Leasing" ausdrücklich damit einverstanden, dass der Verkäufer oder ein von ihm beauftragter Finanzierungspartner zur Prüfung der Kreditwürdigkeit folgende Maßnahmen durchführt:
- Anfrage bei Auskunfteien (z. B. SCHUFA Holding AG, Creditreform oder vergleichbaren Dienstleistern),
- Auswertung der übermittelten Bonitätsdaten,
- interne Kreditwürdigkeitsbewertung.
Der Kunde wird darüber informiert, dass die Anfrage bei der Auskunftei als sogenannte Konditions- oder Kreditanfrage gespeichert werden kann und sich auf den Bonitätsscore auswirken kann. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Bonitätsprüfung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsanbahnung) sowie – soweit erforderlich – aus Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Nähere Informationen zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung des Verkäufers (§ 14 dieser AGB).
(3) Vorbehalt der Bonitätsprüfung
Der Leasingvertrag kommt nur zustande, wenn die Bonitätsprüfung ein positives Ergebnis ergibt. Bei negativem Ergebnis oder bei Nichtvorlage erforderlicher Unterlagen ist der Verkäufer berechtigt, den Abschluss des Leasingvertrages abzulehnen. Ein Anspruch auf Begründung der Ablehnung besteht nicht, soweit dem nicht gesetzliche Auskunftspflichten entgegenstehen. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, das Gerät zu den regulären Zahlungsbedingungen gemäß § 3 zu erwerben.
(4) Leasingkonditionen und Eigentumsverhältnisse
Während der Laufzeit des Leasingvertrages verbleibt das Eigentum am Leasingobjekt beim Verkäufer oder beim Finanzierungspartner, soweit im Leasingvertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gemäß § 4 dieser AGB gelten entsprechend, soweit sie nicht durch die gesonderten Regelungen des Leasingvertrages verdrängt werden.
(5) Hinweis für Verbraucher
Verbraucher werden darauf hingewiesen, dass ihnen bei Abschluss eines Leasingvertrages gesonderte Informationspflichten und Widerrufsrechte gemäß den §§ 491 ff. BGB (Verbraucherdarlehensrecht) bzw. den einschlägigen Vorschriften über Finanzierungsleasing zustehen können. Entsprechende Informationen werden dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Einfacher Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Verkäufers. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt darüber hinaus bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
(2) Verarbeitung und Verbindung
Eine Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt stets für den Verkäufer, ohne ihn zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Kunden gehörenden Sachen verbunden oder vermischt, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
(3) Weiterveräußerung (nur Unternehmer)
Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. Die hieraus entstehenden Forderungen tritt der Unternehmer bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Der Unternehmer bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderung berechtigt. Der Verkäufer ist berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Zugriff Dritter
Der Kunde hat Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat dem Verkäufer alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Maßnahmen zu ergreifen, die zum Schutz des Eigentums erforderlich sind.
(5) Rücktritt bei Vertragsverletzung
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte bleibt unberührt.
§ 5 Lieferung und Lieferfristen
(1) Liefergebiet
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse innerhalb Deutschlands sowie – nach gesonderter Vereinbarung – in weitere Länder.
(2) Lieferfristen
Angegebene Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(3) Verzögerungen und höhere Gewalt
Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Ereignissen höherer Gewalt sowie bei sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers, die dieser nicht zu vertreten hat, insbesondere bei:
- Lieferverzögerungen von Vorlieferanten oder Herstellern,
- Produktionsengpässen,
- Transport- oder Logistikproblemen,
- Streiks, behördlichen Anordnungen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen.
(4) Lieferverzug
In Fällen gemäß Absatz 3 sowie bei sonstigen Lieferverzögerungen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Lieferverzugs ausgeschlossen. Der Kunde ist erst nach fruchtlosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
(5) Nichtverfügbarkeit der Leistung
Sollte ein bestelltes Produkt oder eine vereinbarte Leistung aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, dauerhaft nicht verfügbar sein, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
(6) Mitwirkungspflichten bei Anlieferung
Der Kunde hat sicherzustellen, dass am vereinbarten Liefertermin die für die Anlieferung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Hierzu zählen insbesondere:
- eine für das Lieferfahrzeug der Spedition befahrbare und freie Zufahrt zum Anlieferort,
- ausreichend Platz für das Abladen, insbesondere für den Einsatz von Hubwagen, Hebebühne oder Kran, soweit für die Lieferung erforderlich,
- die Anwesenheit einer empfangsberechtigten Person am vereinbarten Liefertermin, die zur Entgegennahme der Lieferung sowie zur Unterzeichnung des Lieferscheins befugt ist.
Ist am vereinbarten Liefertermin keine empfangsberechtigte Person anwesend oder ist das Abladen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, gelten die Regelungen zum Annahmeverzug gemäß § 6 Abs. 5 dieser AGB. Hierdurch entstehende Mehrkosten, insbesondere für eine erneute Anfahrt, Lagerung oder Standzeiten des Lieferfahrzeugs, trägt der Kunde. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 6 Gefahrübergang und Versandrisiko
(1) Gefahrübergang bei Verbrauchern
Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine von ihm bestimmte empfangsberechtigte Person über.
(2) Gefahrübergang bei Unternehmern
Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an das Transportunternehmen, den Spediteur oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Unternehmer über. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Transportkosten übernommen hat.
(3) Versand auf Verlangen des Kunden
Versendet der Verkäufer die Ware auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden an einen anderen als den Erfüllungsort, geht die Gefahr – gegenüber Unternehmern – mit der Übergabe an den Transportdienstleister über.
(4) Transport- und Verpackungsschäden
Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Transportschäden unverzüglich beim Zusteller zu reklamieren und dem Verkäufer zeitnah anzuzeigen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Verbrauchern bleiben hiervon unberührt. Gegenüber Unternehmern gilt: Unterlässt der Unternehmer die rechtzeitige Anzeige, können daraus resultierende Ansprüche ausgeschlossen sein, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Annahmeverzug
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Der Verkäufer ist berechtigt, dem Kunden die hierdurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere Lager- oder Transportkosten, in Rechnung zu stellen.
§ 7 Montage, Aufstellung und Inbetriebnahme
(1) Leistungsumfang
Montage-, Aufstellungs- und Inbetriebnahmeleistungen sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, schuldet der Verkäufer ausschließlich die Lieferung der Ware.
(2) Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle für eine ordnungsgemäße Montage, Aufstellung und Inbetriebnahme erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere:
- Bereitstellung eines geeigneten Aufstellortes
- Einhaltung der technischen Anforderungen (z. B. Stromanschluss, Absicherung, Tragfähigkeit, Umgebungseinflüsse)
- uneingeschränkter Zugang zum Aufstellungsort
- erforderliche Genehmigungen oder behördliche Freigaben
- ebener und waagerechter Untergrund sowie ausreichende Tragfähigkeit des Bodens
- ausreichende Durchgangsbreite und -höhe aller Zugänge, Türen, Flure und Treppenhäuser, die für den Transport des Automaten zum Aufstellort erforderlich sind; maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung oder Produktbeschreibung angegebenen Abmessungen des Automaten
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist der Verkäufer für hieraus resultierende Verzögerungen oder Schäden nicht verantwortlich.
(3) Geeignetheit des Aufstellortes
Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Mängel oder Schäden, die darauf beruhen, dass der vom Kunden bereitgestellte Aufstellort ungeeignet, fehlerhaft vorbereitet oder nachträglich verändert wurde. Dies gilt insbesondere bei:
- Feuchtigkeit
- Temperaturschwankungen
- unzureichender Stromversorgung
- mechanischer Belastung
- fehlender Sicherung gegen äußere Einwirkungen
- unzureichenden Durchgangsmaßen, die einen beschädigungsfreien Transport zum Aufstellort verhindern
Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
(4) Abnahme
Soweit eine Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme vereinbart ist, hat der Kunde die Leistung unverzüglich nach Abschluss zu überprüfen und abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:
- der Kunde die Anlage in Betrieb nimmt oder
- die Anlage ohne wesentliche Mängel genutzt wird oder
- der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist wesentliche Mängel schriftlich rügt.
(5) Mehrkosten und Zusatzleistungen
Zusätzliche Aufwendungen, die durch unzutreffende Angaben des Kunden, unzureichende Vorbereitung oder nachträgliche Änderungswünsche entstehen, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
(6) Gefahrübergang bei Montageleistungen
Soweit eine Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme vereinbart ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Abschluss der Arbeiten und Übergabe an den Kunden über.
§ 8 Gewährleistung
(1) Grundsatz
Für Mängel der gelieferten Ware oder der erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware bzw. ab Abnahme der Leistung.
(3) Gewährleistung gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern gelten folgende Besonderheiten:
- Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Unternehmer die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. ab Abnahme der Leistung.
- Bei Mängeln ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
- Kostentragung bei Nacherfüllung: Der Verkäufer trägt die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Ersatzteil- und Materialkosten sowie Arbeitszeit. Anfahrts- und Transportkosten werden gegenüber Unternehmern nur bis zur Höhe des Kaufpreises des mangelhaften Produkts erstattet, soweit diese Kosten den Rahmen des Üblichen und Zumutbaren nicht übersteigen. Weitergehende Anfahrts- oder Transportkosten, die durch einen vom Unternehmer gewählten Aufstellort außerhalb Deutschlands oder an einem besonders schwer zugänglichen Ort entstehen, trägt der Unternehmer.
(4) Ausschluss der Gewährleistung bei bestimmten Ursachen
Eine Gewährleistung besteht nicht für Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf:
- unsachgemäße oder zweckwidrige Verwendung,
- fehlerhafte Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder durch nicht vom Verkäufer beauftragte Dritte,
- ungeeignete Aufstellorte oder ungeeignete Umgebungsbedingungen,
- natürliche Abnutzung oder normalen Verschleiß,
- äußere Einwirkungen, insbesondere Vandalismus, Diebstahl, Missbrauch oder Eingriffe durch nicht autorisierte Dritte,
- nachträgliche Änderungen, Eingriffe oder Reparaturen ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers,
- Nichtbeachtung von Bedienungs-, Nutzungs- oder Wartungshinweisen.
Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
(4a) Beweislast bei Fremdmontage
Wird der Automat nicht durch den Verkäufer oder einen von ihm beauftragten Montagepartner, sondern durch den Kunden selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte montiert, aufgestellt oder in Betrieb genommen, gilt im Falle einer Funktionsstörung Folgendes: Liegen objektive Anhaltspunkte vor, die auf eine fehlerhafte Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme hindeuten – insbesondere abweichende Anschluss- oder Aufstellbedingungen gegenüber der Montageanleitung, äußerlich erkennbare Eingriffe am Gerät oder eine Inbetriebnahme ohne die vom Verkäufer vorgegebenen Prüfschritte – obliegt es dem Kunden nachzuweisen, dass die Funktionsstörung nicht auf der Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme beruht, sondern auf einem bei Gefahrübergang bereits vorhandenen Sachmangel der Ware.
Gelingt dieser Nachweis nicht, bestehen keine Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegenüber dem Verkäufer; die Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegenüber dem mit der Montage beauftragten Dritten bleibt hiervon unberührt. Die zwingenden gesetzlichen Rechte von Verbrauchern, insbesondere die Beweislastumkehr nach § 477 BGB innerhalb der ersten zwölf Monate nach Ablieferung, bleiben unberührt.
(5) Gebrauchte Waren
Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung gegenüber Unternehmern vollständig ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für den Ausschluss von Ansprüchen auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz wegen Sachmängeln, die bei Übergabe vorhanden waren, sofern der Verkäufer den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde und gesetzlich zulässig ist.
(6) Rücktritt und Schadensersatz
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Rücktritt, Minderung und Schadensersatz.
(7) Verweis auf gesonderte Regelungen
Regelungen zu Garantie, Haftung, Vandalismus, Diebstahl und Missbrauch bleiben von diesem Paragraphen unberührt und sind in den entsprechenden Paragraphen gesondert geregelt.
§ 9 Garantien
(1) Freiwillige Garantieleistungen
Garantien stellen freiwillige Zusatzleistungen dar und bestehen nur dann, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich und schriftlich als solche zugesagt wurden. Der Umfang einer Garantie, deren Dauer sowie die Garantiebedingungen ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Garantieerklärung, die dem Kunden spätestens bei Lieferung der Ware in Textform zur Verfügung gestellt wird.
(2) Abgrenzung zur Gewährleistung
Garantien bestehen neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und schränken diese nicht ein. Die Inanspruchnahme einer Garantie setzt nicht voraus, dass der Kunde auf gesetzliche Gewährleistungsrechte verzichtet.
(3) Herstellergarantien
Soweit für einzelne Produkte eine Garantie des Herstellers besteht, ist ausschließlich der jeweilige Hersteller Garantiegeber. Der Verkäufer übernimmt selbst keine Garantie für diese Produkte, sondern informiert den Kunden lediglich über bestehende Herstellergarantien. Ansprüche aus einer Herstellergarantie sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Ausschluss der Garantie bei bestimmten Ursachen
Sofern sich aus der jeweiligen Garantieerklärung nichts anderes ergibt, bestehen Garantieleistungen nicht, wenn der Schaden oder Mangel zurückzuführen ist auf:
- unsachgemäße oder zweckwidrige Nutzung,
- Fehlbedienung,
- fehlerhafte Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder durch Dritte,
- ungeeignete Aufstellorte oder ungeeignete Umgebungsbedingungen,
- natürliche Abnutzung oder normalen Verschleiß,
- unterlassene, unsachgemäße oder nicht fachgerechte Wartung,
- nachträgliche Änderungen, Eingriffe oder Reparaturen ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers,
- äußere Einwirkungen, insbesondere Vandalismus, Diebstahl, Missbrauch oder Eingriffe durch nicht autorisierte Dritte.
(5) Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Voraussetzung für Garantieleistungen ist, dass der Kunde:
- den Mangel unverzüglich nach dessen Feststellung anzeigt
- dem Verkäufer oder dem Garantiegeber die Überprüfung des Mangels ermöglicht
- die Garantiebedingungen einhält
Die Nichtbeachtung dieser Voraussetzungen kann zum Ausschluss von Garantieleistungen führen, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Freiwillige Zusatzleistungen für Fremdgeräte
Garantie-, Service- oder Kulanzleistungen, die der Verkäufer für Geräte oder Produkte erbringt, die nicht von ihm geliefert oder vertrieben wurden (Fremdgeräte), erfolgen ausschließlich auf freiwilliger Basis. Sie begründen keinen Rechtsanspruch und können vom Verkäufer an Bedingungen geknüpft, eingeschränkt oder jederzeit widerrufen werden, soweit keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Für Fremdgeräte übernimmt der Verkäufer keinerlei Gewährleistung oder Garantie im Sinne der vorstehenden Absätze.
(7) Abhängigkeit vom Hauptvertrag
Sämtliche freiwilligen Zusatzleistungen des Verkäufers, insbesondere Garantie-, Service- und Kulanzleistungen, gelten ausschließlich für die Dauer des zugrunde liegenden Hauptvertrags. Sie entfallen automatisch und ohne gesonderte Erklärung, wenn der Hauptvertrag wirksam aufgehoben, rückabgewickelt, gekündigt oder auf sonstige Weise beendet wird. Ein Anspruch auf Fortsetzung oder Abgeltung der Zusatzleistungen nach Beendigung des Hauptvertrags besteht nicht, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
§ 10 Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzung
(1) Grundsatz der Haftung
Der Verkäufer haftet uneingeschränkt:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- bei Übernahme einer Garantie, soweit sich aus der Garantie etwas anderes ergibt.
(2) Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Verkäufers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Haftungsausschluss bei sonstiger einfacher Fahrlässigkeit
Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Mitverschulden des Kunden
Soweit Schäden durch ein Verhalten des Kunden mitverursacht werden, insbesondere durch:
- unsachgemäße Nutzung,
- ungeeignete Aufstellorte,
- fehlende oder unzureichende Sicherungsmaßnahmen,
- unterlassene Wartung,
- Missachtung von Bedienungs-, Nutzungs- oder Sicherheitshinweisen,
ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Haftung für Fremdleistungen
Die Haftung für Leistungen Dritter (z. B. Hersteller, Lieferanten, Speditionen oder Montagepartner), die nicht als Erfüllungsgehilfen des Verkäufers tätig werden, ist ausgeschlossen.
(6) Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen
Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
(7) Ausschluss der Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden
Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(8) Ausschluss der Haftung bei Lieferverzögerungen
Eine Haftung des Verkäufers für Lieferverzögerungen ist ausgeschlossen, soweit diese auf Umständen außerhalb seines Einflussbereichs beruhen, insbesondere auf Verzögerungen von Vorlieferanten, Herstellern oder Transportunternehmen. Dies gilt unbeschadet der Regelungen in § 5 dieser AGB.
§ 11 Vandalismus, Diebstahl und Missbrauch
(1) Risikosphäre des Kunden
Sofern der Automat nach Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme im Verantwortungsbereich des Kunden betrieben wird, trägt der Kunde das Risiko für Schäden oder Verluste, die entstehen durch:
- unsachgemäße oder fehlerhafte Bedienung,
- Nichtbeachtung von Bedienungs-, Nutzungs- oder Wartungshinweisen,
- missbräuchliche Nutzung durch den Kunden oder Dritte,
- äußere Einwirkungen, insbesondere Vandalismus, Diebstahl, Einbruch oder mutwillige Beschädigung,
- Eingriffe durch nicht autorisierte Dritte.
(2) Abgrenzung zur Gewährleistung
Schäden oder Funktionsstörungen, die auf Ursachen gemäß Absatz 1 zurückzuführen sind, stellen keinen Sachmangel im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung dar. Gewährleistungsansprüche bestehen in diesen Fällen nicht. Dies gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass der Schaden auf einem bereits bei Gefahrübergang vorhandenen Sachmangel beruht. Die zwingenden gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
(3) Versicherungspflicht und Sicherungsmaßnahmen
Dem Kunden wird empfohlen, für den Betrieb des Automaten geeignete Sicherungsmaßnahmen zu treffen sowie eine entsprechende Versicherung, insbesondere gegen Vandalismus, Diebstahl oder Aufbruchsschäden, abzuschließen.
(4) Service- und Reparaturleistungen
Service-, Reparatur- oder Instandsetzungsleistungen infolge von Ursachen gemäß Absatz 1 sind nicht Bestandteil der Gewährleistung oder Garantie und werden gesondert vergütet. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistung telefonisch, per Fernwartung oder vor Ort erbracht wird und auch innerhalb eines bestehenden Garantiezeitraums.
(5) Mitwirkungspflichten bei Schadensfällen
Der Kunde ist verpflichtet, Schäden unverzüglich anzuzeigen und dem Verkäufer die für eine Prüfung oder Reparatur erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Im Falle von Diebstahl oder schweren Beschädigungen hat der Kunde – soweit erforderlich – unverzüglich Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erstatten.
§ 12 Rücktritt, Storno und Sonderanfertigungen
(1) Rücktritt nach gesetzlichen Vorschriften
Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht zu. Im Übrigen gelten für den Rücktritt vom Vertrag die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Rücktritt durch den Verkäufer
Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- der Kunde trotz angemessener Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,
- der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig erbringt,
- sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, dauerhaft unmöglich ist.
Bereits erbrachte Gegenleistungen werden im Falle des Rücktritts entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zurückerstattet. Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Verkäufer unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar macht, am Vertrag festzuhalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- falschen oder unvollständigen Angaben des Kunden bei Vertragsschluss, die für die Entscheidung des Verkäufers erheblich waren,
- nachhaltigem Zahlungsverzug oder ernsthafter und endgültiger Zahlungsverweigerung,
- fehlender oder verweigerter Mitwirkung des Kunden, ohne die eine Vertragserfüllung nicht möglich ist,
- einer unzumutbaren Störung des Vertragsverhältnisses, insbesondere durch wiederholten Vertragsbruch oder schwerwiegendes vertragswidriges Verhalten,
- dauerhafter Nichtverfügbarkeit der Ware trotz ordnungsgemäßer Beschaffungsbemühungen des Verkäufers.
Im Falle des Rücktritts aus wichtigem Grund werden bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit der wichtige Grund nicht vom Verkäufer zu vertreten ist.
(3) Stornierung durch den Kunden
Eine Stornierung durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers möglich. Im Falle einer akzeptierten Stornierung ist der Verkäufer berechtigt, dem Kunden die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten und Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Im Falle einer akzeptierten Stornierung ist der Verkäufer berechtigt, eine pauschale Stornogebühr in Höhe von 20 % des vereinbarten Kaufpreises als Abgeltung für entstandene Aufwendungen, Vorhaltekosten und entgangenen Gewinn zu erheben, sofern nicht der Verkäufer einen höheren oder der Kunde einen nachweislich geringeren tatsächlichen Schaden nachweist. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
(4) Sonderanfertigungen und individuelle Konfigurationen
Bei Sonderanfertigungen, individuell konfigurierten Automaten oder auf Kundenwunsch angepassten Leistungen ist eine Stornierung nach Vertragsschluss grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere, wenn:
- die Produktion bereits begonnen wurde oder
- Materialien speziell für den Kunden beschafft wurden.
Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben hiervon unberührt.
(5) Wertersatz
Soweit ein Rücktritt oder Widerruf wirksam ausgeübt wird, hat der Kunde Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen zu leisten, sofern und soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 13 Einlösung von Geschenkgutscheinen
- Geschenkgutscheine, die über den Online-Shop des Verkäufers käuflich erworben werden, können ausschließlich im Online-Shop des Verkäufers eingelöst werden, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt.
- Geschenkgutscheine und etwaige Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar.
- Geschenkgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist ausgeschlossen.
- Pro Bestellung kann nur ein Geschenkgutschein eingelöst werden.
- Geschenkgutscheine können nicht für den Erwerb weiterer Geschenkgutscheine verwendet werden.
- Reicht das Guthaben eines Geschenkgutscheins nicht aus, kann der Differenzbetrag mit einer der angebotenen Zahlungsarten beglichen werden.
- Eine Barauszahlung oder Verzinsung von Geschenkgutscheinen oder Restguthaben ist ausgeschlossen.
- Der Verkäufer ist berechtigt, bei Verdacht auf Missbrauch, Mehrfacheinlösung oder sonstige unrechtmäßige Verwendung die Einlösung vorübergehend zu verweigern.
§ 14 Datenschutz und Datenverarbeitung
(1) Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Datenschutzerklärung
Art, Umfang, Zweck und Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Rechte der betroffenen Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Verkäufers. Diese ist jederzeit auf der Website des Verkäufers abrufbar und wird dem Kunden auf Wunsch in Textform zur Verfügung gestellt.
(3) Datenverarbeitung im Rahmen der Vertragsabwicklung
Soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist, ist der Verkäufer berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden an Dritte weiterzugeben, insbesondere an:
- Versand- und Logistikdienstleister
- Zahlungsdienstleister
- Service- und Montagepartner
- Finanzierungs- und Leasingpartner sowie Auskunfteien im Rahmen der Bonitätsprüfung
Die Weitergabe erfolgt ausschließlich im erforderlichen Umfang.
§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Gerichtsstand
Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen der Sitz des Verkäufers. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
§ 17 Alternative Streitbeilegung
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 18 Schriftform und Textform
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich die Schriftform (§ 126 BGB) vorgeschrieben ist. Dies gilt insbesondere für freiwillige Garantie-, Service- oder Kulanzleistungen sowie für abweichende Vereinbarungen zu Lieferfristen, Zahlungsbedingungen oder Leistungsumfang. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Das Textformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis selbst.